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Kinder ab dem 6. Lebensjahr haben zweimal jährlich Anspruch auf eine Prophylaxe — die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten. Bei der Vorsorge legen wir von der Praxis zahnpassion unser Augenmerk nicht nur auf eine gute Mundhygiene und das Kariesrisiko, sondern können auch frühzeitig erkennen, ob es Behandlungsbedarf bei der Zahnstellung Ihres Kindes gibt. Falls nötig, kann auch das Milchzahngebiss schon sanft in die richtige Richtung bewegt werden. Eine Korrektur der Zahn- und Kieferstellung ist bereits ab einem Alter von 4 Jahren möglich.
Milchzähne fallen ohnehin aus und müssen deshalb nicht behandelt werden — diese Meinung begegnet uns leider immer noch gelegentlich. Doch Milchzähne sind wichtige Platzhalter für die bleibenden Zähne und bereiten diesen den Weg, um gesund und gerade durchzubrechen und zu wachsen. Deshalb ist es wichtig, schon mit dem Milchzahngebiss die optimalen Voraussetzungen zu schaffen. Häufig hat eine kieferorthopädische Frühbehandlung nicht die Bewegung von Zähnen zum Ziel, sondern die Beeinflussung des Wachstums von Ober- und Unterkiefer. Hierzu passen wir in der Regel eine lose Zahnspange an, die nachts und stundenweise tagsüber getragen wird.
Auch wenn ein Milchzahn vorzeitig verloren geht, zum Beispiel durch einen Unfall beim Spielen, sollte die entstandene Lücke freigehalten werden, damit die benachbarten Zähne nicht in sie hineinwachsen. An dieser Stelle kann ein fester Lückenhalter eingesetzt werden, bei mehreren fehlenden Zähnen auch herausnehmbar ähnlich einer losen Zahnspange. So lassen sich schon frühzeitig die Weichen stellen für ein gesundes Zahnwachstum und ein schönes Lächeln — ein Leben lang!
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